Entschädigung bei Flugausfall

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Sie planen einen Urlaub oder eine Geschäftsreise. Sie freuen sich auf einen entspannten Flug und dann das: Der Flug findet nicht statt. Was jetzt? Aufregen alleine bringt gar nichts. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Rechte Sie als Flugreisender haben, falls es zur Annullierung eines geplanten Fluges kommen sollte und worauf Sie dringend Acht geben müssen.

Flug annulliert – was nun?

In der Regel kommt es selten vor, dass ein Flug annulliert wird ohne, dass Sie im Vorfeld persönlich davon Kenntnis erlangen.

Die verantwortliche Fluggesellschaft hat nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Pflicht Sie rechtzeitig (im Idealfall spätestens 14 Tage im Voraus) von der Annullierung zu informieren. Natürlich ist dies nicht immer vollumfänglich möglich.

Aber egal wann Sie vom Flugausfall erfahren – Sie haben in diesem Sonderfall umfangreiche Rechte, welche Sie auch in Anspruch nehmen sollten.

Dazu gehört:

  • die Rückerstattung des Ticketpreises für den geplanten Flug (falls Sie keinen Alternativflug-/Alternativverkehrsmittel in Anspruch nehmen wollen)
  • ein alternativer Flug/alternative Beförderungsmöglichkeit (zum Beispiel: Bus/Bahn)
  • Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft (Essen/Trinken/Telefonate/E-Mail/Fax)
  • Entschädigungszahlungen durch die Fluggesellschaft (abhängig von Verspätung/Entfernung)
  • Hotelunterbringung und Flugtransfer, falls Flug erst am nächsten Tag stattfinden kann

Diese Rechte werden Ihnen natürlich nicht automatisch gewehrt. Sie müssen natürlich die betreffende Fluggesellschaft schriftlich darauf aufmerksam machen und Ihre Rechte einfordern.

Allerdings wird wohl kaum ein betroffener Fluggast mit Sicherheit nicht auf etwaige Entschädigungsleistungen oder Ähnliches freiwillig verzichten wollen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie Ihre Fluggastrechte auch wirksam in Anspruch nehmen können muss Folgendes gegeben sein:

  • Start- oder Zielort des Fluges müssen in der EU liegen
  • Sitz der Fluggesellschaft muss sich innerhalb der Europäischen Union befinden oder in der Schweiz, Norwegen sowie Island liegen

Zudem gelten für die Gewährung von Entschädigungszahlungen folgende Bedingungen:

Information des Passagiers Alternative
Start Ziel
Innerhalb von 7-14 Tagen im Vorfeld höchstens 2 Stunden früher höchstens 4 Stunden später
Innerhalb von 0-7 Tagen im Vorfeld höchstens 1 Stunden früher höchstens 2 Stunden später

Wenn sich die Verspätungen unterhalb dieser Fristen bewegen, haben Sie als Reisender keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Rückforderung des Ticketpreises – Was gibt es zu beachten?

Wer keinen Ersatzflug oder andere Beförderungsmöglichkeit zum Beispiel durch Bus/Bahn in Anspruch nehmen will, der kann den gezahlten Ticketpreis von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Dies gilt auch, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände (wie zum Beispiel Streik, Sicherheitsrisiken oder unzumutbare Wetterverhältnisse) ausfällt.

Doch mit der reinen Rückerstattung des Ticketpreises ist es logischerweise nicht getan. Zuviel hängt für viele Reisende an einer solchen Flugbuchung. Aus diesem Grund erhalten Fluggäste zusätzlich eine finanzielle Entschädigung (Ausgleichzahlung). Die Höhe der Entschädigung richtet sich ganz nach der Flugstrecke.

In folgender Übersicht erhalten Sie einen Überblick darüber:

Flugdistanz Höhe der Entschädigung
Bis 1.500 Kilometer 250 Euro
1.500 – 3.500 Kilometer 400 Euro
Über 3.500 Kilometer 600 Euro

Ersatzflug/alternative Beförderung zum Ziel – Worauf kommt es an?

Nicht jedem Fluggast ist es problemlos möglich seine geplante Reise einfach so „auf Eis“ zu legen oder abzubrechen. Wer beispielsweise von langer Hand einen Urlaub für sich und seine Familie gebucht hat, der wird darauf bestehen irgendwie ans Ziel gebracht zu werden.

Entscheidet sich also ein Flugpassagier nach der Annullierung seines geplanten Fluges dafür, einen alternativen Flug zu nehmen oder mit einem adäquaten anderen Verkehrsmittel an den Zielort befördert zu werden, dann wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.

Allerdings stehen dem Fluggast zusätzlich sowohl Betreuungsleistungen wie zum Beispiel kostenfreie Mahlzeiten, Getränke und Telefonate sowie von der Verspätung und Flugstrecke abhängige Entschädigungszahlungen zu.

Folgende Entschädigungszahlungen werden gewährt:

Flugverspätung Flugdistanz Entschädigungsbetrag
Bis 2 Stunden Bis 1.500 Kilometer 125 Euro
Bis 3 Stunden 1.500 – 3.500 Kilometer 200 Euro
Bis 4 Stunden Über 3.500 Kilometer 300 Euro

Die Fluggesellschaft muss Ihnen zudem die bereits zurückgelegte Flugstrecke zurückerstatten, falls aufgrund einer zu hohen Verspätung ein geplanter Flug keinen Sinn mehr ergibt.

Zudem muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass Sie vernünftig verpflegt werden, falls auch der Ersatzflug mehr als 2 Stunden später startet. Wenn dieser Flug sogar auf den nächsten Tag fällt, muss die Airline für Ihre Hotelunterbringung und den Flughafen-Transfer sorgen.

Zu den grundlegenden „Ersatzleistungen“ gehört außerdem, dass Sie Ihre Angehörigen informieren können müssen – auf Kosten der Fluggesellschaft versteht sich.

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