SunExpress Entschädigung bei Flugverspätung

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Bei SunExpress handelt es sich um die türkische Fluggesellschaft Güneş Ekspres Havacılık A.Ş, die 1989 als Joint Venture von der Lufthansa und Türkish Airlines gegründet wurde. Der Sitz der Airline ist Antalya. Seit 2001 führt SunExpress nicht nur Charterflüge zu diversen Urlaubszielen durch, sondern auch Linienflüge von und zu Flughäfen in der Türkei. Doch wie sieht es bei dieser Fluggesellschaft in Bedarfsfall mit den Fluggastrechten aus? Allgemeine Informationen zur Airline und insbesondere zu den Rechten der Flugpassagiere bei Flugausfall, Flugverspätung und Nichtbeförderung erhalten Sie auf dieser Seite.

SunExpress – Türkischer Urlaubsflieger

Die türkische Fluggesellschaft mit mittlerweile mehr als 3.000 Mitarbeitern an ihren Standorten unter anderen in Antalya, Izmir und Istanbul hat sich auf Flüge zwischen Europa und der Türkei spezialisiert.

SunExpress fliegt mittlerweile auch 19 deutsche Flughäfen und zahlreiche europäische Städte an und kommt so auf etwa 500 Verbindungen wöchentlich. Die Tochtergesellschaften verbinden zudem beispielsweise ab Hannover, Köln/Bonn, München und Frankfurt mit Zielen in Ägypten und den Kanarischen Inseln.

SunExpress besitzt Stand: 2015 – 61 Flugzeuge, wobei 40 weitere bestellt wurden. Sie arbeiten intensiv mit zahlreichen Touristikunternehmen zusammen.

Fluggastrechte bei SunExpress

Es handelt sich bei SunExpress zwar ursprünglich um eine türkische Fluggesellschaft. Diese gehört aber spätestens seit 2007 wieder zum Lufthansa-Konzern. Ursprünglich hatte die Lufthansa ihre Anteile an SunExpress an Condor übertragen um alle Urlaubsziele unter einen Hut zu bringen. Infolge der Übernahme flossen gingen diese dann aber wieder an die Lufthansa über.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass SunExpress in Bezug auf die Fluggastrechte ebenfalls auf die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 aus dem Februar 2005 setzt.

Jeden Flugpassagier stehen also Entschädigungs- und Betreuungsleistungen nach der EU-Verordnung zu, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

  • der Flugpassagier hat ein gültiges Ticket für einen Flug mit der Airline SunExpress
  • der Abflug/das Ziel befindet sich innerhalb der EU

Folgende Leistungen können Flugpassagiere bei Flugverspätung/Annullierung/Überbuchung nach der EU-Verordnung 261/2004 in Anspruch nehmen:

  • Betreuungsleistungen wie Verpflegung (Essen/Trinken) und 2 kostenfreie Anrufe/Faxe sowie E-Mail ab einer Verspätung von 2 Stunden
  • Finanzielle Entschädigungen ab einer Verspätung von 2 Stunden bei einer Entfernung bis 1.500 km (250 Euro), ab 3 Stunden und einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km (400 Euro) und ab 4 Stunden Verspätung und über 3.500 km (600 Euro)
  • ab einer Verspätung von 5 Stunden kann der Fluggast den Flugpreis ganz oder für die bereits zurückgelegte/noch zurück zu legende Flugstrecke von der Airline zurückfordern sowie eine kostenfreie Hotelunterbringung, Rückbeförderung zum Startort seiner Reise sind ebenfalls möglich
  • sollte der Fluggast infolge einer Verspätung oder Annullierung einen Alternativflug wahrnehmen und dieser ist je nach Flugentfernung nicht später als 2/3/4 Stunden nach Plan am Zielort, so halbiert sich die Entschädigung
  • diese Bestimmung zur finanziellen Entschädigungen gelten ausdrücklich nicht wenn der Grund der Verzögerung infolge außergewöhnlicher Umstände eintreten und diese von der Airline nicht beeinflusst werden können

Sie haben bei all den Bestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung den Überblick verloren? Kein Problem! Der Flugrechner hilft Ihnen die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen zu berechnen. So behalten Sie kühlen Kopf und sind auf der sicheren Seite, falls der Fall der Fälle eintritt.

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